„Heute besiegelte das Europäisches Parlament den Entwurf zur Deregulierung neuer Gentechniken, und zwar mit einer deutlicheren Mehrheit als noch im Februar. Damit können auch die im Juni neu gewählten Abgeordneten keine Änderungen mehr an dem Gesetzestext vornehmen. Trotz zahlreicher Mängel, wie z.B. keine ausreichende Risikoprüfung oder wirkungsvolle Koexistenz-Regeln, schafften es so Konservative und Liberale, am öffentlichen Diskurs vorbei, ihre Deregulierungspläne zu verfestigen. Bereits am 7. Februar hatte das Parlament den Entwurf positiv beschieden, immerhin mit zwei wichtigen Änderungen für die Ökologische Lebensmittelwirtschaft: Neue Gentechnik soll im Öko-Landbau verboten bleiben, und eine Kennzeichnung muss bis zum Endprodukt erfolgen.
Völlig ungeklärt bleibt jedoch die Frage der Patente. Regelungen zur Eindämmung von Patenten im Gentechnikrecht bleiben wirkungslos und stehen im Widerspruch zum bestehenden Patentrecht – denn das Patentrecht ist kein EU-Recht und kann nicht durch EU-Gesetzgebung geändert werden. Hier fehlen wirkungsvolle Mechanismen, die verhindern, dass es eine Patentflut auf solche gentechnisch veränderten Pflanzen geben wird.”
Die Bestätigung der Gesetzesvorlage im Europaparlament zum Abschluss der 1. Lesung bedeutet nun, dass der Entwurf nach der Europawahl von den neuen Abgeordneten nicht mehr geändert werden kann. Er geht unverändert in die Trilogverhandlungen, sobald diese von einer neuen Ratspräsidentschaft begonnen werden.