Der Aufsichtsrat bestellt bis zu zwei Personen für die Dauer von drei Jahren als Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder bleiben im Amt bis eine Neubestellung erfolgt ist.
Mehr zu den Aufgaben des Vorstands in der Satzung:
Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zehn Personen, die keine hauptamtlich Angestellten oder freiberuflich Tätigen des Verbands, der Landesverbände oder sonstiger Untergliederungen sind und die, die verschiedene Gruppen im Gesamtverband repräsentieren.
Die Kandidat*innen für die Wahl zum Aufsichtsrat werden der Delegiertenversammlung wie folgt vorgeschlagen:
Der Aufsichtsrat wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren in getrennten Wahlgängen pro Gruppe gewählt. Wiederwahl ist möglich. Gewählt werden können nur von den Fachgruppen/ Landesverbände nominierte Kandidat*innen,
Der Aufsichtsrat bestellt den Bundes- und entsprechend den Vorschlägen der Landesverbände den Gesamtvorstand und berät – insbesondere zu strategischen Fragen – und überwacht diese bei seiner Tätigkeit.
Die Delegiertenversammlung des Demeter-Gesamtverbands am 16. und 17. April in Oberursel war eine besondere: Neben der Richtlinienarbeit stand vor allem das 100-jährige Jubiläum der biodynamischen Gemeinschaft im Zentrum. Dessen Motto „Im Rhythmus des Wandels“ ist auch der aktuelle Demeter-Jubiläumsbericht gewidmet.
Auf ihrer jährlichen Versammlung am 18. und 19. April 2023 haben die Demeter-Delegierten an ihren Richtlinien gearbeitet und Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Der Demeter-Entwicklungsbericht 2022/23 blickt auf die Verbandsarbeit im Bund und in den Regionen zurück – mit dem Fazit: Demeter-Betriebe sind nicht nur krisenfester aufgestellt, sondern bieten weit über die Produktion hochwertiger Lebensmittel hinaus großen Mehrwert für die Gesellschaft.
Inspiriert von der fruchtbaren Arbeit an gemeinsamen Werten haben die Delegierten des Demeter-Verbandes die Zusammenarbeit zwischen dem Demeter Bundesverband und den Landesverbänden neu aufgestellt.